Vorlage 2023/5548
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Ludwigslust-Parchim möge beschließen:
„Der Kreistag missbilligt die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den Brennstoffemissionshandel. Die Abgabe auf eine sinnvolle Endverwertung von nicht rezyklierbaren Reststoffen und Abfallgemischen führt zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen der Verbraucher und konterkariert das Ziel einer sinnvollen Abfallverwertung. Insbesondere vor dem Hintergrund ubiquitär steigender Belastungen für die Privathaushalte ist diese durch einen staatlichen Eingriff verursachte Kostenbelastung nicht zu rechtfertigen. Der Kreistag fordert den Landrat auf diese Missbilligung gegenüber der Bundesregierung anzuzeigen.“
Problembeschreibung/Begründung:
Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelgesetzes (BEHG) wird die thermische Verwertung von Abfällen zum 01.01.2024 von einer CO2-Besteuerung erfasst. Dadurch kommt es zu unvermeidbaren Mehrkosten für die Beseitigung von nicht wiederverwendbaren Abfällen, die zwangsläufig auf die Verbraucher umgelegt werden. In Kombination mit weiteren Preistreibern wie den Arbeitserledigungskosten wird es zu einer spürbaren Kostensteigerung der Müllbeseitigung kommen die in letzter Konsequenz immer auf den Endverbraucher umgelegt wird. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass der Export von Müll zu nimmt, da eine Entsorgung im Ausland günstiger ist. Da die Standards dort nicht im Ansatz den hierzulande geltenden Standards entsprechen, konterkariert diese Abgabe ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Reduzierung von Emissionen.