Vorlage 2020/0924

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim wird in §12 (2) Ziff. 7 wie folgt geändert. 7. „bei Verträgen über Liefer- und Dienstleistungen (auch freiberufliche Leistungen), insbesondere nach der VgV, UVgO über 50.000,-Euro bis 100.000,- EUR und bei Verträgen über Bauleistungen insbesondere nach der VgV, VOB/A über 100.000,- Euro bis 200.000,- EUR.“

Problembeschreibung/Begründung:

Liefer- und Dienstleistungsverträge sowie Verträge über Bauleistungen sind regelmäßig mit hohen Ausgaben verbunden. Die bisherige Regelung in der Hauptsatzung sieht die Zuständigkeit des Kreisausschusses ab einer Höhe von 250.000,- EUR bis in unbegrenzte Höhe sowie für Bauleistungen von 500.000,- EUR bis in unbegrenzte Höhe vor. Da der Kreisausschuss nicht öffentlich tagt, werden die mit den Verträgen verbundenen Leistungen so dem öffentlichen Diskurs entzogen. Hohe Ausgaben des Landkreises werden auf diese Weise an der Öffentlichkeit vorbei getätigt. Das soll durch den Antrag geändert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage müssen hohe Ausgaben durch den Kreistag diskutiert und beschlossen werden.