Vorlage 2020/1187

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Anzahl von zur Zeit 34 reinen Kurzzeitpflegeplätzen muss dringend dem hohen Bedarf, der in unserem Kreis besteht, entsprochen werden. Letztendlich in ihrer Anzahl erhöht werden. Ein mögliches Prozedere wäre, ein Markterkundungsverfahren mit anschließender Suche eines Trägers, sodass dann ein Interessenbekundungsverfahren erstellt werden kann und mit diesen Trägern dann Verträge ausgehandelt werden. Dies wäre eine mögliche Option, eine Erhöhung der Kurzzeitpflegeplätze in die Wege zu leiten. Ein positiv gefasster Beschluss dieses Antrages wird zur weiteren Bearbeitung dem Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit weitergeleitet.

Problembeschreibung/Begründung:

Beim Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit am 18.11.2019 stellte das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik die Fortschreibung der Pflegesozialplanung im Landkreis LWL- Parchim 2019 vor.

Es wurden folgende Zahlen diesbezüglich bekannt gegeben. Unter der Rubrik Kurzzeitpflege steht folgendes. Es gibt nur zwei Einrichtungen, die 32 eigenständige Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hinzu kommen lediglich 2 neue Plätze, das wurde von Frau Birgit Bloch aufgrund einer mündlichen Anfrage im Sozialausschuss (03.02.2020) in Erfahrung gebracht, bei dem sie als Vertretung für die AfD teilgenommen hatte. Auch konnte in einem persönlich geführten Telefonat (13.05.20) mit Dr. Engels (Institut für Sozialforschung) die Aktualität bestätigt werden.

Somit stehen bei uns im Kreis nur 34 eigenständige Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, was völlig unzureichend ist. Bei den 44 anderen Kurzzeitpflegeplätzen (von 76) handelt es sich um eingestreute Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese Plätze stehen nicht verlässlich und planbar zur Verfügung, denn diese Einrichtungen haben die Möglichkeit, die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze bei Bedarf umzuwandeln, in normale vollstationäre Altenheimplätze.

Somit stehen dann diese eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze nicht mehr zur Verfügung. Laut Statistik steigt ab einem Alter von 75 Jahren das Risiko der Pflegebedürftigkeit an. 30% dieses Personenkreises sind dann pflegebedürftig. Im Jahr 2018 waren bei uns im Kreis 11.234 Personen pflegebedürftig, das waren 5,3% der Gesamtbevölkerung. Laut Pflegesozialplanung wird bis zum Jahr 2040 die Zahl an Pflegebedürftigen von +38 % auf 15.523 Pflegebedürftige steigen. Das wird ein immenser Anstieg an vollstationären Einrichtungen zur Folge haben. Hier müssen wir auf den möglichst langen Erhalt der Selbständigkeit setzen. Eigenständige Kurzzeitpflegeplätze spielen eine wichtige Rolle, bei der Erhaltung der Selbständigkeit und Pflege älterer Menschen. Bei dem Personenkreis, die Kurzzeitpflegeplätze in Anspruch nehmen, handelt es sich weitgehend um ältere Menschen mit geringere Pflegestufe, die oft noch in der eigenen Wohnung leben. Diese werden oftmals von ambulanten Pflegediensten und Betreuern (Familie) unterstützt. Bei kurzfristiger Erhöhung des Pflegebedarfs (beispielsweise etwa ein Sturz im häuslichen Umfeld), oder auch bei der Verhinderungspflege (Betreuer-Urlaub oder Krankheit) sind Kurzzeitpflegeplätze unbeschreiblich wertvoll. Um den pflegenden Angehörigen eine Unterstützung zu gewähren sind Kurzzeitpflegeplätze absolut notwendig. Man denke nur daran, wie nervenaufreibend z.B. eine Demenzerkrankung des Seniors für die pflegenden Angehörigen ist. Es geht um den Erhalt der Selbständigkeit, sodass ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung nicht notwendig wird.