Vorlage 2020/1727
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Ludwigslust-Parchim möge beschließen:
„Der Landrat wird aufgefordert, sich beim Ministerium für Inneres und Europa dafür einzusetzen, alle ausreisepflichtigen Personen im Landkreis unverzüglich auszuweisen und für Ludwigslust-Parchim nach § 61 Aufenthaltsgesetz eine Ausreiseeinrichtung zu schaffen.“
Problembeschreibung/Begründung:
Laut Auskunft des Landkreises halten sich aktuell 245 abgelehnte Asylbewerber in Ludwigslust-Parchim auf (Stand: 01.03.2020). Allein im Jahr 2019 scheiterten landesweit zwei Drittel aller Abschiebungsversuche (siehe: Landtags-Drucksache 7/4581). Häufige Ursachen dafür sind, dass Personen renitent auftreten oder untertauchen. Da Abschiebungen teuer sind, dient eine Ausreiseeinrichtung der zentralen Unterbringung von Ausreisepflichtigen, der Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte zur besseren Durchführung der Ausreise sowie der gezielten Beratung zur freiwilligen Ausreise. Im Aufenthaltsgesetz regelt dies § 61 Absatz 2.
Den deutschen Steuerzahler kostet der Aufenthalt ausreisepflichtiger Personen in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr bis zu 50 Millionen Euro. Diese Ausgaben zu reduzieren, ist auch Aufgabe einer den Bürgern verpflichteten Kommunalpolitik. Die Umwandlung einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Ausreiseeinrichtung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Um nach den Ereignissen Moria ein vernunftorientiertes Signal zur Durchsetzung des Rechtsstaates zu setzen, um Asylmissbrauch entgegenzuwirken sowie Steuergelder zu sparen, muss gegenüber dem Innenministerium Druck aufgebaut werden. Die geltende Rechtslage ermöglicht dem Land die Handlungsmöglichkeiten, die bis heute nur unzureichend in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden. Daher fordern wir den Landrat auf, sich beim Ministerium für Inneres und Europa dafür einzusetzen, alle ausreisepflichtigen Personen im Landkreis unverzüglich auszuweisen und für Ludwigslust-Parchim nach § 61 Aufenthaltsgesetz eine Ausreiseeinrichtung zu schaffen.