Vorlage 2023/5765
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stellt fest: Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen Covid 19, der über eine reguläre Zulassung verfügt. Sämtliche in der EU durch deren Europäische Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoffe besitzen lediglich eine Notzulassung, oder auch bedingte Zulassung, sog. „Conditional Marketing Authorisation“ (CMA). Der Hersteller hat dafür lediglich nachzuweisen, daß die Vorteile und der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Impfstoffes (oder eines Medikaments) die Risiken für die Patientinnen und Patienten überwiegen. Die Wirksamkeit ihre Dauer und Langzeitfolgen von Covid-19 Impfstoffen sind unbekannt. Eine umfassende Liste möglicher Nebenwirkungen gibt es derzeit nicht.
2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, dafür Sorge zu tragen, daß das Gesundheitsamt des Landkreises Ludwiglust-Parchim an geeigneter Stelle, insbesondere durch seinen Internetauftritt, auf vorstehende Tatsachen in exponierter Form hinweist.
Problembeschreibung/Begründung:
„Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden.“ Gerade dies ist bei den Covid-19 Impfstoffen aber nicht der Fall ( siehe oben Ziff. 1). Es handelt sich in Wahrheit um das Erbgut verändernde Experimental- Impfstoffe, deren Wirksamkeit gegen eine Ansteckung mit Covid – 19 oder Übertragung inzwischen sogar gänzlich in Frage steht, deren Nebenwirkungen, insbesondere Langzeitfolgen, aber erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt anfangen, überhaupt Konturen zu gewinnen. Bekannt gewordene Nebenwirkungen haben dabei ein breites Spektrum. Sie reichen von Unwohlsein, Ausschlag, Lymphknotenschwellung, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, allgemeinem Krankheitsgefühl bis hin zu Herzmuskel- beziehungsweise Herzbeutelentzündungen (Myo- /Perikarditis) oder Sinusvenenthrombosen im Gehirn oder ernsten neurologischen Krankheiten, wie dem Guillain- Barre´- Syndrom. Neuerdings ist sogar festzustellen, daß in geimpften Gesellschaften eine signifikante Übersterblichkeit konstatiert wird, die zeitlich mit dem Beginn der Covid19-Impfungen korreliert. Zusammenfassend: Vor einer Covid19-Impfung oder Auffrischungsimpfung ist derzeit unbedingt zu warnen, in dem besser über die damit einhergehenden Risiken informiert wird. Dies auch unter Haftungsaspekten, denn es ist zu erwarten, daß die zivil- und strafrechtlichen Aspekte der Covid-Pandemie eines Tages insgesamt ausgewertet und aufgearbeitet werden.