Vorlage 2020/1729

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Ludwigslust-Parchim möge beschließen:

„Der Landrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung für eine Änderung des Erlasses 350a vom 20. Juli 2017 (Videoüberwachung des Ministeriums für Inneres und Europa) dahingehend einzusetzen, dass jeder Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig eine gesonderte Einrichtung für bewachungsbedürftige Personen in Gemeinschaftsunterkünften schaffen muss, um die Kosten für die derzeit verpflichtende Bewachung aller Einrichtungen in Ludwigslust-Parchim zu senken.“

Problembeschreibung/Begründung:

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gibt Mio. Euro dafür aus, die vielen Asylbewerberunterkünfte im Land bewachen zu lassen. Die Verpflichtung dazu, findet sich im Erlass 350a vom 20. Juli 2017, welcher durch den im § 3 KV MV festgeschriebenen Übertragenen Wirkungskreis den Landkreisen aufgebürdet wird. Seit 2018 wurden allein im Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.102.128 Euro für die Sicherstellung der Bewachungen von Gemeinschaftsunterkünften ausgegeben. Mit der geforderten Änderung des Erlasses 350a und der Schaffung einer gesonderten Einrichtung, können hier deutsche Steuergelder eingespart werden, welche in Ludwigslust-Parchim an anderen Stellen deutlich dringender benötigt werden.