Vorlage 2023/4974

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

In allen öffentlichen und von öffentlichen Einrichtungen verpachteten Katinen sowohl wie auch Schul- und Kita-Essen ist ab sofort eine Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel und Gerichte, die aus Insekten gewonnene Zusätze enthalten einzuführen, wie es jetzt ja auch bereits Pflicht für diverse andere Inhaltsstoffe ist. Die Kennzeichnung soll gut sichtbar auf allen Speiseplänen und Angeboten zu finden sein. Ausserdem soll verpflichtend stets ein Gericht ohne Zusätze aus Insekten angeboten werden.

Problembeschreibung/Begründung:

Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in der EU künftig Lebensmitteln beigemischt werden. Das hat die Europäische Kommission ende Januar beschlossen. Damit können in der EU nun 4 Insekten zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Seit 2021 sind bereits Wanderheuschrecke und Mehlkäfer als Lebensmittel zugelassen. Es gibt jedoch in weiten Teilen der Bevölkerung Widerstände dagegen und Zweifel an der allgemeinen Verträglichkeit. Die Gefahr von beispielsweise Allergien ist nicht von der Hand zu weisen. Daher wäre eine Kennzeichnungspflicht unbedingt im Sinne des Verbraucherschutzes.