Vorlage 2020/1196

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Ludwigslust-Parchim möge beschließen:

Gemäß §§ 89, 92 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) erlässt der Kreistag Ludwigslust-Parchim mit Beschluss des Kreistages vom 04.06.2020 die nachfolgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 17. Dezember 2012, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 25. Juni 2019, wird wie folgt geändert:

  • 15 Entschädigungen – erhält folgende neue Fassung:

(1) Der Kreistagspräsident erhält eine pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,-Euro pro Monat. Den Stellvertretern wird für jeden Tag, den sie im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit oder sonstige ganztägige Abwesenheit) den Kreistagspräsidenten vertreten, ein Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung gezahlt.

(2) Die Mitglieder des Präsidiums erhalten eine pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 280,-Euro pro Monat.

(3) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine monatliche pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung bei einer Fraktionsgröße: von weniger als 10 Mitgliedern in Höhe von 520,00 EUR von 10 –20 Mitgliedern in Höhe von 560,00 EUR von mehr als 20 Mitgliedern in Höhe von 600,00 EUR. Daneben erhalten sie zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 4 (außer Fraktionssitzungen).

Den Stellvertretern wird für jeden Tag, den sie im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit oder sonstige ganztägige Abwesenheit) den Fraktionsvorsitzenden vertreten, ein Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung gezahlt. Übt ein Kreistagsmitglied die Funktion eines Fraktionsvorsitzenden aus und ist es gleichzeitig Mitglied des Präsidiums, so steht ihm nur die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitzenden zu.

(4) Die Mitglieder des Kreistages erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,-Euro für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung des Kreistages, eines seiner Ausschüsse, dem sie als Mitglied angehören, oder an einer Fraktionssitzung, die der Vorbereitung einer Sitzung des Kreistages oder seiner Ausschüsse dient, soweit sie an einem anderen Tag als dem Tag der Kreistagssitzung oder einer Ausschusssitzung stattfindet, teilnehmen.

(5) Die sachkundigen Einwohner erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 4 für die Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen des Kreistages, sofern sie ihnen als Mitglied angehören, sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung einer entsprechenden Ausschusssitzung dient.

(6) Der Vorsitzende eines Ausschusses oder dessen Vertreter erhält abweichend von den Absätzen 4 und 5 für jede von ihm geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,-Euro.

(7) Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, so wird nur eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt.

(8) Für Sitzungen, die nicht am selben Tag beendet werden, wird eine weitere sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nur gezahlt, wenn die Sitzungen insgesamt mindestens acht Stunden gedauert haben.

(9) Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung und Tagegeld aufgrund reisekostenrechtlicher Regelungen werden nicht nebeneinander gezahlt. Empfänger von funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten keine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen.

(10) Die Kreistagsmitglieder erhalten, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung derselben Körperschaft empfangen, zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 250,- Euro.

Die Mitglieder des Kreistages erhalten zusätzlich zu den Aufwandsentschädigungen und den Reisekosten eine erhöhte sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Cent je gefahrenen Kilometer für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, eines seiner Ausschüsse, dem sie als Mitglied angehören oder an einer Fraktionssitzung, die der Vorbereitung einer Sitzung des Kreistages oder seiner Ausschüsse dient. Die sachkundigen Einwohner erhalten eine sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung nach Satz 1 für die Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen des Kreistages, sofern sie ihnen als Mitglied angehören sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung einer entsprechenden Ausschusssitzung dient.

(11) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter des Landkreises in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts sind an den Landkreis abzuführen, soweit sie den Betrag von 100,-Euro je Sitzung oder 1.200,-Euro je Kalenderjahr übersteigen. Führt der Vertreter des Landkreises den Vorsitz in einem Gremium, so verdoppeln sich die in Satz 1 genannten Beträge; Darüber hinausgehende Beträge bleiben abführungsfrei, soweit sie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit nachweislich entstanden sind, ausgleichen. Soweit die Vertretung nicht ein volles Kalenderjahr umfasst, wird der Betrag in Höhe von 1.200,-Euro zeitanteilig berücksichtigt.

(12) Für den Landkreis ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.

Problembeschreibung/Begründung:

Die endgültigen finanziellen Negativauswirkungen der sogenannten Corona-Krise sind noch nicht absehbar. Daher ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger unseres Landkreises finanziell zu unterstützen. Mit der Änderung des § 15 in der Hauptsatzung in der neuen (alten) Fassung, werden zwei wichtige Signale gesetzt:

1) Die Politiker gehen mit gutem Beispiel voran und tragen ihren Teil dazu bei, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim finanziellen Handlungsspielraum zu geben. In puncto Verantwortungsbewusstsein und Vorbildfunktion wird dem Kreistag eine positive Wahrnehmung beim Bürger zugutekommen.

2) Die Einsparungen können dazu genutzt werden, ein notwendiges Soforthilfepaket auf den Weg zu bringen.