Vorlage 2020/1189

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Ludwigslust-Parchim möge beschließen:

„Mobile Messgeräte zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen werden ausschließlich an Gefahrenschwerpunkten aufgestellt. Als Gefahrenschwerpunkte gelten Schulen, Kindergärten, verkehrsberuhigte Bereiche, 30er-Zonen und statistisch belegbare Unfallschwerpunkte. Außerdem verzichtet der Kreistag zukünftig darauf, Einnahmen durch Bußgelder bereits als feste Größe im Haushalt zu berücksichtigen und als Deckungsquelle für andere Ausgaben einzuplanen. Über die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Messgeräten ist ein Nachweis zu führen, welcher halbjährlich mindestens dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Tourismus vorzustellen und zu erläutern ist.“

Problembeschreibung/Begründung:

Geschwindigkeitskontrollen sollen dazu dienen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, und Autofahrer dafür zu sensibilisieren, an Gefahrenschwerpunkten eine besondere Rücksicht an den Tag zu legen. Durch die Novellierung des Bußgeldkataloges durch den Bundesrat wird der Druck auf die Autofahrer weiter erhöht. Das ist, soweit es der Verkehrssicherheit dient, akzeptabel. In Wahrheit werden die Einnahmen aus Bußgeldern jedoch als feste Größen in die kommunalen Haushalte eingeplant. Auch die Standorte insbesondere der mobilen Messgeräte zeigt, dass es dem Landkreis nicht primär um die Verkehrssicherheit geht, sondern um Einnahmen für den Haushalt. Hier ist auch zu kritisieren, dass der größte Teil der Einnahmen für Personal- und Sachausgaben im THH 37 verwendet wird und von den über 5 Mio. EUR, die den Autofahrern abgenommen werden, nur rund 2 Mio. EUR im Haushalt landen. Diese Schröpfung der Autofahrer muss beendet werden. Dazu sind Bußgeldeinnahmen zukünftig auch nicht mehr als Überschuss aus dem TH37 im Haushalt einzuplanen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Messgeräte nicht vorsätzlich an Standorten platziert werden, um ein bestimmtes Soll an Einnahmen im Haushalt zu erreichen. Um dies in Zukunft einer Kontrolle zu unterziehen, sollen die Ergebnisse mit den Aufstellorten dem zuständigen Ausschuss halbjährlich im Nachhinein vorgelegt werden.