Vorlage 2020/0925

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Rekommunalisierung der Krankenhäuser im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ zum 15.06.2020. Die Aufgabe des Ausschusses ist es, die Möglichkeiten zur Rekommunalisierung der im Landkreis LUP vorhandenen Krankenhäuser zu prüfen und zusammen mit der Verwaltung ein Konzept für eine Rekommunalisierung zu entwickeln.

Problembeschreibung/Begründung:

Das Thema der medizinischen Versorgung ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim nach wie vor omnipräsent. Insbesondere Krankenhäuser sind dabei ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und vor allem für junge Menschen und Familien ein wichtiger Bleibefaktor. Für den Landkreis ist eine positive Bevölkerungsentwicklung von existenzieller Bedeutung. Wir brauchen dafür endlich deutliche Signale an die Menschen.

Es ist außerdem offensichtlich, dass in einem Landkreis mit der flächenmäßigen Ausdehnung und der vergleichsweisen geringen Bevölkerungsdichte wie Ludwigslust-Parchim der Betrieb eines Krankenhauses unter einem legitimen privatwirtschaftlichen Gewinnstreben nicht möglich ist. Der Landkreis aber hat die Pflicht, die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und kann mit einer Kommunalisierung der Krankenhäuser drohende Versorgungslücken präventiv schließen. Auf diese Weise kann das im KEK 2030 formulierte Ziel der Stärkung der medizinischen Versorgung erreicht werden. Daher ist die Einberufung eines zeitweiligen Ausschusses der erste richtige Schritt, um dieses wichtige Problem zu lösen.

Umsetzung:

– Der Zeitweilige Ausschuss wird zunächst für die Dauer von einem Jahr eingesetzt, beginnend mit dem 15.06.2020 (nach der Kreistagssitzung am 04.06.2020).

– Die Besetzung des zeitweiligen Ausschusses erfolgt gemäß §6 (1) c.-j. der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

– Der zeitweilige Ausschuss tagt mindestens 5 mal im Jahr und berichtet dem Kreistag in seinen Sitzungen regelmäßig zum Stand seiner Arbeit.